Beim Vermieten Formalien einhalten

von Redaktion

Absetzen der Werbungskosten möglich

Eigentümer, die in Deutschland Wohnraum vermieten, müssen die Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können sie aber viele Ausgaben, die ihnen rund um den Kauf, die Vermietung und die Instandhaltung entstehen, von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie bei der Vermietung allerdings einige Formalien einhalten, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag – der sollte zudem der Norm entsprechen. Die Lohnsteuerhilfe empfiehlt, einen Mustermietvertrag aus dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden. Diese enthielten in der Regel alle nötigen Angaben zum Mietobjekt, Mietbeginn, Mietpreis, dem Betriebskostenabschlag sowie zur Dauer des Mietverhältnisses. Der Mietvertrag alleine reicht dem Finanzamt nicht aus. Die Behörden prüfen auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge tatsächlich vom Mieter an den Vermieter fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis, Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter nicht. Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt nur, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis angeboten wird. Der Mietpreis muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen.

Marktgerechter
Mietzins

Entscheidend ist die Warmmiete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen gilt, sollten Vermieter für möblierten Wohnraum einen Zuschlag für die Einrichtung berücksichtigen. Dpa

Artikel 2 von 11