Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 ältere Geräte modernisiert oder ausgetauscht werden. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Der Verband rät zur rechtzeitigen Modernisierung, da der Stichtag mitten in der kommenden Heizsaison liegt und es zu Engpässen bei Handel und Handwerk kommen kann.
Alte Feuerstätten, die bis zum 21. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010.
Bei Unsicherheiten, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zurate gezogen werden.
Filter nachrüsten
Wurde die Wohnraumfeuerstätte vor diesem Stichtag angeschafft, sollte zunächst ein Blick in die Datenbank des HKI geworfen werden, ob das Gerät die Anforderungen der BImSchV bereits erfüllt. Ist dieses nicht der Fall, muss die veraltete Feuerstätte bis Ende des Jahres stillgelegt oder modernisiert werden. Also entweder ausgetauscht oder mit Staubminderungsmaßnahmen nachgerüstet werden. Unter Staubminderungsmaßnahmen versteht man den Einbau von Filtern oder Staubabscheidern. Je nach Modell können Staubabscheider entweder im Rauchabzug, im Schornstein oder an der Schornsteinmündung installiert werden.
Es gibt Ausnahmen
Ja, einige Geräte sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Ältere Geräte, die in Betrieb sind und bereits die erste Stufe der BImSchV entsprechen, genießen Bestandsschutz. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de.