Schnelles Handeln gegen die Feuergefahr

von Redaktion

Eigentümergemeinschaft in der Pflicht

Selten, aber immer wieder passieren schwere Wohnungsbrände, die fatale Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zu vielen Todesfällen. Auch wenn Großbrände bei Wohnungsgebäuden eher die Ausnahme sind, gilt es dennoch gerade im Vorfeld auf mögliche Gefahrenquellen zu achten. Besonders die Hausfassade eines mehrere Wohnungen umfassenden Gebäudes ist hier oft eine Risikofaktor – da sich über brennbares Material das Feuer von einer Wohnung rasch auf das gesamte Gebäude ausbreiten kann.

Gemeinschaft
versäumte Fristen

Wenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, hat deshalb die Bauaufsicht allen Anlass, schnell und effektiv dagegen vorzugehen. Doch was, wenn den Eigentümern einer entsprechenden Gemeinschaft gar nicht an Schnelligkeit gelegen ist? Mit dieser Frage musste sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auseinandersetzen. Die Behörde hatte der Eigentümergemeinschaft aufgegeben, die Verkleidung zu entfernen und nach entsprechender Fristversäumnis Zwangsgelder festgesetzt.

Die Gemeinschaft vertrat jedoch die Meinung, es sei eine Duldungsverfügung gegen die Eigentümer nötig – also eine Verfügung gegen jeden Einzelnen, den Austausch der Fassade zu dulden. Die Folge wären in diesem Fall mehrere rechtliche Verwaltungsprozesse gewesen, die aufgrund ihrer Mehrzahl noch einmal deutlich mehr Zeit veranschlagt hätten.

Zeit, die in diesem Fall nicht zur Verfügung steht, dieser Meinung waren jedenfalls die Richter. Rechtlich gesehen ist dies – nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS – auch nicht erforderlich. Der korrekte Adressat sei die Wohnungseigentümergemeinschaft. Ck

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