Der Fahrrad-Boom der vergangenen Jahre stellt manchen Autobesitzer vor ein Transportproblem. Will man seinen Drahtesel mitnehmen, benötigt man einen geeigneten Träger. Diesen gibt es oft auch zur Montage auf einer nachgerüsteten Anhängerkupplung. Der ADAC warnt jedoch vor einem vorschnellen Kauf von Fahrradträgern und Nachrüst-Anhängerkupplungen. Letztere müssen die sogenannte UN Reg. 55 erfüllen. Diese definiert nur die Anforderungen an Anhängerbetrieb, nicht jedoch für einen Fahrradtransport. Der Automobilclub weist darauf hin, dass es derzeit noch keine gesetzliche Vorschriften für die Prüfung von Anhängerkupplungen und deren Eignung zum Fahrradtransport gibt. Experten raten deshalb, sich sicherheitshalber bei der Montage einer Nachrüst-Anhängerkupplung schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie für die Nutzung von Fahrradträgern geeignet ist. vp/FOTO: DPA/GM