Mit hohen Bußgeldern gegen leerstehende Wohnungen

von Redaktion

Behörden schreiten erfolgreich gegen illegale Zweckentfremdung ein

„Eigentum verpflichtet“ – diese Haltung ist heute so dringend geboten wie selten zuvor. Denn gemeint ist hier auch das Eigentum an Wohnraum und der damit einhergehenden Verpflichtung, dieses sinnvoll selbst zu nutzen oder der Allgemeinheit per Vermietung zur Verfügung zu stellen. Tut der Eigentümer dies nicht – entweder durch Leerstand oder zweckentfremdete Nutzung als Ferienimmobilie –, drohen hohe Bußgelder.

Verschärftes Vorgehen

Gerade deutsche Metropolen, die angesichts einer sich verschärfenden Wohnraumknappheit leerstehende Immobilien der Bevölkerung immer schwerer verständlich machen können, verschärfen mittlerweile das Vorgehen gegen schwarze Eigentümer-Schafe. Mit Erfolg, wie etwa das Beispiel aus München zeigt.

So konnte im vergangenen Jahr die bayerische Landeshauptstadt mit 465 Wohnungen so viele Objekte wie noch nie in einem Jahr wieder ihrem eigentlichen Zweck zuführen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Stadt insgesamt 3417 Wohnungen vor illegaler Zweckentfremdung gerettet. München leidet wohl bundesweit mit am meisten unter hohen Mieten und Wohnraumknappheit. Jüngst errechnete Durchschnittswerte verzeichnen für Mietwohnungen eine monatliche Abgabe von 23,50 Euro pro Quadratmeter – besonders gute Lagen reißen diese Höhe noch einmal deutlich. Mehr Wohnraum muss also her, und der liegt zwar nicht auf der Straße, aber doch häufig gleich um die Ecke hinter angestaubten Rollläden.

Laut Satzung der bayerischen Landeshauptstadt gelten alle Wohnungen als zweckentfremdet, die etwa länger als drei Monate leer stehen.

Und davon gibt es in deutschen Metropolen einige. Laut Statista sinken zwar aufgrund der hohen Nachfrage die Leerstandsquote in Hamburg (circa 0,4 Prozent), Berlin (0,3 Prozent) und München (0,2 Prozent) immer mehr. Aber eine Dunkelziffer bleibt und auf einem großen, überlasteten Markt helfen selbst kleine Erfolge.

Hohe Bußgelder

Um den Leerstand zu verhindern, greifen Behörden zu rigorosen Mitteln. Wer etwa in München gegen die Zweckentfremdungssatzung verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500000 Euro belangt werden. Die Erfolge geben den zuständigen Stellen recht, entlasten sie doch laut der Münchner Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) auch die öffentliche Hand: Für die im vergangenen Jahr ihrem Wohnzweck wieder zugeführten Immobilien müsste die Stadt – wolle sie diesen Wohnraum selbst zur Verfügung stellen – mehr als 192 Millionen Euro ausgeben. Ck

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