Aktueller Steuer-Tipp

Bei der Bezahlung energetischer Maßnahmen sollte man überlegt vorgehen. Sonst können Steuervorteile entfallen. Foto IMAGO/Westend61

Bei der Bezahlung energetischer Maßnahmen sollte man überlegt vorgehen. Sonst können Steuervorteile entfallen. Foto IMAGO/Westend61

Energetische Sanierung im gleichen Jahr bezahlen

Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar – bis zu einer Höchstgrenze von 40000 Euro und verteilt über einen Ze

Freitag, 2. Januar 2026

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