Das Unwetter in der vergangenen Woche hat mit Starkregen, Hagelschauern und Sturmböen in vielen Landesteilen für Chaos gesorgt. Starke Regenfälle und Gewitter scheinen diesen Sommer häufig aufzutreten. ARAG-Experten informieren, welche Versicherungen im Schadenfall greifen und welche Schritte nun wichtig sind.
Schäden müssen sofort der Versicherung gemeldet werden. Das kann im ersten Schritt telefonisch erfolgen, muss dann aber schriftlich erfolgen. In der Regel stellen die Versicherer ihren Kunden entsprechende Dokumente auf der Homepage bereit. Neben einer genauen Beschreibung der Schäden raten die Experten, Schäden mit Fotos zu dokumentieren – und zwar vor der Reparatur.
Der rechtliche Hintergrund: Der Versicherer muss die Gelegenheit haben, die Ursachen, den Verlauf und das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten, Sachverständige einzuschalten und Zeugen zu befragen. Das kann sie nicht, wenn mit der Schadensmeldung zu lange gewartet wird oder die Schäden selbst beseitigt werden. Unter Umständen ist Ihre Versicherung dann sogar berechtigt, den Anspruch ganz oder teilweise zu kürzen. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass notdürftige Reparaturen natürlich erlaubt sind, um Folgeschäden zu vermeiden.
Überschwemmung:
Tipps für Mieter
Die Experten raten Mietern, zu kontrollieren, ob ihr Keller noch trocken ist. Steht er unter Wasser, heißt es auch hier, den Schaden im ersten Schritt zu mindern. Also: Gegenstände rausholen, umlagern und trocknen lassen. Hab und Gut sollte auch gesichert werden, wenn noch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in dem Raum herrscht. Sind Gemeinschaftsräume wie zum Beispiel die Waschküche betroffen, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Wenn er nicht erreicht werden kann oder nichts unternimmt, dürfen Mieter die Feuerwehr rufen, damit sie das Wasser abpumpt.
Sind Möbel oder im Keller gelagerte Gegenstände beschädigt, raten die Experten, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. Sie tritt bei Überschwemmungen ein, wenn eine Elementarversicherung enthalten ist.
Wurden Wohnung oder Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil der Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend hat warten lassen, können Mieter Schadensersatz von ihm verlangen. Das gilt auch dann, wenn sich Wasser durch die Toilette in der Wohnung hochdrückt. Denn der Vermieter ist auch für den reibungslosen Einsatz von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich.
Möglicherweise kommt zudem eine Mietminderung in Betracht, wenn Keller und Wohnung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können und der Vermieter nicht zeitnah reagiert. Die Höhe der Miete, die Mieter vorübergehend einbehalten dürfen, hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Um bei der Beseitigung von Schäden durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder im Keller mitzuhelfen, müssen Arbeitgeber betroffene Mitarbeiter freistellen. Unter Umständen muss die Zeit jedoch nachgearbeitet werden oder Betroffene müssen unbezahlten Urlaub nehmen. Die Freistellung gilt laut ARAG-Experten leider nicht für Nachbarschaftshilfe. Die Experten weisen darauf hin, dass Gebäude und Hausrat nur in Kombination mit einer Elementarversicherung bei Überschwemmung nach Starkregen abgesichert ist.
Absichern für alle
(Regen)fälle
Sturmschäden hingegen ersetzt eine Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt neben dem Ersatz von Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden auch Schäden am Gebäude selbst, die beispielsweise durch ein abgedecktes Dach entstehen. Alles, was sich in Haus oder Wohnung befindet, ist durch eine Hausratversicherung abgesichert. Für Bruchschäden an Fenster-, Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung – benötigt man allerdings eine Glasbruchversicherung.