Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, der hat mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein schlechte Karten. In dem Falle tritt laut ARAG-Experten keine der beiden Versicherungen ein.
Hier hilft nur eine sogenannte zusätzliche Elementarversicherung. Sie sichert Schäden, die über Sturm und Hagel hinausgehen, ab. Gezahlt wird etwa für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann beispielsweise trockengelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf und auch, wenn Vermietern Mietverluste entstehen.
Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarversicherung auf, wenn sogenannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.
Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann nach Auskunft der ARAG-Experten Kosten für Dienstleister bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen.
So zahlt der Fiskus
beim Schaden mit
Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Wasserschäden kann das z. B. die Reinigungskraft sein, die die Wohnung von innen säubert, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden. ARAG