Rund um die zehn Spielorte der Fußball-Europameisterschaft dürften Hotels und Unterkünfte gefragt sein. Ein Umstand, der so manche Privatperson auf den Plan rufen könnte. Immerhin könnte man die Wohnung untervermieten. Für Eigentümer ist das in der Regel relativ unproblematisch möglich. Für Mieter ist das nicht ganz so leicht, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
„Der Mieter benötigt für die Untervermietung seiner Wohnung die Erlaubnis des Vermieters.“ Und zwar selbst dann, wenn es im Mietvertrag nicht explizit festgehalten ist und es nur um die Dauer des Turniers geht.
Genehmigung
schriftlich einholen
Auch wenn nur Teile der Wohnung untervermietet werden sollen, brauche es die Erlaubnis des Vermieters, sagt Hartmann. Anders als bei der vollständigen Untervermietung hätten Mieter dann zwar grundsätzlich Anspruch auf dessen Genehmigung.
Aber nur, wenn es ihnen darum gehe, mit anderen Menschen zusammenzuleben oder sich die Mietkosten zu teilen. Einen Anspruch auf eine solche Genehmigung haben Mieter eben genau dann nicht, wenn die Mieträume tage- oder wochenweise gegen Entgelt an Touristen vermietet werden sollen, um einen Gewinn daraus zu erzielen.
Erteilt der Vermieter die Genehmigung, steht der Untervermietung nichts im Weg. Die Erlaubnis sollten Mieter schriftlich einholen. Wer aus der kurzfristigen Untervermietung Einnahmen erzielt, muss diese in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angeben. dpa