Vor verschlossener Tür: Schlüssel verloren

von Redaktion

Höchst ärgerlich und teuer

Der Schlüssel ist weg und man steht vor verschlossener Haustür. Doch der Verlust eines Schlüssels kann nicht nur für Ärger sorgen, sondern auch für hohe Kosten – und rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. So haftet der Eigentümer gegenüber den anderen Miteigentümern für seinen Mieter, wenn der schuldhaft seinen Schlüssel verliert. Dies berichtet der LBS-Infodienst. Konkret hatte der Mieter den Schlüssel im Schloss einer Kellertüre stecken lassen, während er sich dort aufhielt.

Schließsystem muss erneuert werden

Das betrachteten die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 10 U 100/22) als fahrlässiges Verhalten. Nach dem Verlust des Schlüssels war es wiederholt zu Diebstählen gekommen, das Schließsystem wurde erneuert, wofür der Eigentümer aufzukommen hatte.

Die Kosten können dabei durchaus mehrere tausend Euro betragen – gerade, wenn es sich um ein zentrales Schließsystem handelt, bei dem alle Wohnungsschlüssel des Hauses ausgetauscht werden.

Mehrere tausend
Euro Schaden

Die Allianz Schadensregulierung beziffert den Schaden auf ihrer Website bei einem Rechenbeispiel mit einem Mehrfamilienhaus von 20 Parteien auf über 3000 Euro. Bei moderneren, komplexeren Schlössern kann dieser Betrag allerdings noch einmal höher ausfallen. Diese Kosten kann der Eigentümer eins zu eins an seinen Mieter weiterreichen, wenn erwiesen ist, dass dieser verantwortlich für den Verlust des Schlüssels ist.

Ein Kündigungsgrund stellt dieser Verlust nicht da – es sei denn, der Mieter verweigert die Zahlung. Gegen den hohen Schaden können Eigentümer und Mieter sich per Versicherungs-Police schützen.

Im Rahmen der Hausratversicherung muss man eine Schlüsselversicherung abschließen. Die Selbstbeteiligung von 100 bis 200 Euro dürfte allerdings verschmerzbar sein. cK

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