Für viele Menschen geht es bald ab in die Sommerferien. Oft gehört der Reiseführer mit ins Gepäck -– schließlich möchte man wissen, was es im Urlaub zu sehen, erleben und genießen gibt. Was im Guide meistens nicht erwähnt wird, sind neue Gesetze und Verordnungen, die auch oder vor allem Touristen betreffen. Damit es keinen teuren Fehltritt gibt, haben die ARAG Experten die wichtigsten Neuregelungen zusammengetragen.
Härtere Strafen
in Holland
Wer die Nachbarn in den Niederlanden mit dem Auto besucht, sollte etwas Zeit mitbringen. Denn in vielen Städten gilt bereits seit März Tempo 30. Damit reagieren die Behörden auf steigende Unfallzahlen, zudem soll durch das Tempolimit der Verkehrslärm eingedämmt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen: Wer fünf Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt innerorts 43 Euro, außerhalb geschlossener Ortschaften 39 Euro und auf Autobahnen 32 Euro.
Übrigens: Zahlen muss die Strafe der Halter des Fahrzeugs und nicht der Fahrer. Empfehlenswert ist es, schnell zu zahlen, denn wer die Frist versäumt, zahlt 50 Prozent mehr. Mit der zweiten Mahnung verdoppelt sich das Bußgeld. Ignorieren des ausländischen Knöllchens ist nicht ratsam. Bußgelder können unter bestimmten Voraussetzungen EU-weit vollstreckt werden. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Radfahren im EU-Ausland
Während es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, sieht es bei unseren europäischen Nachbarn zum Teil anders aus. Daher wird Rad-Urlaubern geraten, sich vor der Tour beim jeweiligen Fremdenverkehrsamt über die aktuellen Verkehrsregeln zu informieren.
So schreibt Frankreich beispielsweise eine Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren vor, egal, ob das Kind im Kindersitz oder Anhänger transportiert wird oder selbst fährt. Musikhören und Telefonieren über Kopfhörer per Freisprecheinrichtung auf dem Rad ist in Frankreich – im Gegensatz zu Deutschland – untersagt. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radler nachts, und bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.
In Dänemark ist das Tragen eines Fahrradhelms lediglich eine Empfehlung. Aber auch hier gilt: Telefonieren und Musikhören auf dem Rad ist verboten. Radler dürfen nicht direkt links abbiegen. Stattdessen müssen sie auf der rechten Seite geradeaus über die Kreuzung weiterfahren, an der nächsten Ecke anhalten und den Geradeausverkehr vorbeilassen. Erst dann dürfen sie über die Kreuzung fahren.
Südtirol wird digital
Urlauber, die es in die nördlichste Provinz Italiens zieht, können neuerdings den Südtirol Guest Pass auch digital auf das Handy oder per Mail bekommen. Bisher wurde der Pass als vorgedruckte Karte ausgegeben. Die digitale Gästekarte ermöglicht es Feriengästen, öffentliche Verkehrsmittel sowie – je nach Region – Museen und andere Sehenswürdigkeiten zu nutzen. Aktuell beträgt der Beitrag 60 Cent pro Nacht und Gast. Die Abgabe wird vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb als Umlage erhoben und abgerechnet und muss unabhängig von der Nutzung von jedem Gast bezahlt werden.
Venedig bleibt bei Tagesgebühr
Als Maßnahme gegen den Massentourismus erhebt die italienische Stadt Venedig seit Ostern an Wochenenden fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die Gebühr ist nur für Tagesgäste ab 14 Jahren gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. An folgenden Juli-Wochenenden wird die Gebühr jeweils von 8.30 bis 16 Uhr fällig: vom 6. bis 7. sowie vom 13. bis 14. Juli. Weitere Termine sollen folgen.
Wer Venedig ohne Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets gibt es als QR-Codes, die auf einer Plattform abgerufen werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“.