Wie weit kommt die deutsche Herren-Fußball-Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft 2024? Die Prognosen zu diesem Thema werden nicht nur unter Fußball-Fans heiß diskutiert. Ebenso ein heißes Thema kann die Fußball-EM auch in einer Hausgemeinschaft sein. Denn dort wird nicht nur gefeiert, sondern auch an Austragungsorten wie in München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin Wohnraum an Fans vermietet. Was dürfen Mieter und Vermieter?
Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus + Grund München, der Vereinigung der Haus- und Grundbesitzer in München und Umgebung, kennt die Fallstricke.
Wer eine oder zwei Fahnen beziehungsweise Wimpel an seinem Balkon anbringen möchte, kann dies tun. „Es darf jedoch nicht der Nachbar beeinträchtigt werden“, betont Stürzer. Die Fahne dürfe nicht so groß sein, dass dem Nachbarn auf seinem Balkon die Aussicht versperrt wird. Ebenso sei es untersagt, eine Fahnenstange an der Hauswand anzubringen, wenn dafür eigens Löcher in die Fassade gebohrt werden müssten. Bauliche Veränderungen bedürften immer der Zustimmung der Hauseigentümergemeinschaft.
Mitwohnen lassen ohne Zustimmung
Wer – dies betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter – Fußballfans mitwohnen lassen wolle, könne dies gerne tun. „Da bedarf es keinerlei Zustimmung von anderen Parteien“, sagt der Rechtsanwalt. Mieter, die die Sachherrschaft über ihre Wohnungen – zum Beispiel für die Zeit der EM – abgeben wollten, müssten unbedingt die Zustimmung des eigentlichen Eigentümers einholen. Zudem gelte für Mieter und Vermieter, die ihre Immobilie vermieten wollten, dass die Einnahmen versteuert werden müssen. Stürzer: „Sonst steht einem ganz schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung ins Haus.“
Euphorie weicht
einer Ernüchterung
Aktuell gibt es bei Deutschlands größtem Haus- und Grundbesitzervereinigung Haus + Grund München nicht besonders viele Nachfragen wegen des Themas Ver- und Untermietung während der Fußball-EM. „Da gab es vor Jahren im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland einen regelrechten Boom“, erinnert sich der Rechtsanwalt. Der anfänglichen Euphorie von damals sei jedoch mittlerweile eine deutliche Ernüchterung gewichen. So habe es in der Praxis doch einige Fälle gegeben, in denen dann zum Beispiel ein Loch im Teppich gewesen sei oder in der Wohnung eine schöne Lampe gefehlt habe. Rechtsanwalt Stürzer: „Das kann ganz schön Ärger bereiten.“ Bevor also ein Eigentümer seine Wohnung oder Immobilie wildfremden Menschen überließe, rät der Experte, würde dieser es sich eben nunmehr eher zweimal überlegen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ändern sich trotz der Fußball-EM in Deutschland nicht. „Die Ruhezeiten beginnen abends um 22 Uhr“, bringt es Stürzer auf den Punkt. Doch das letzte Fußballspiel des Tages kann schon mal wegen einer Verlängerung später enden. Um Ärger mit Anwohnern und Nachbarn zu vermeiden, sollte man wie bei anderen Festivitäten im Vorfeld miteinander sprechen oder am besten die Nachbarn einladen. So werde im Vorfeld mögliches Konfliktpotenzial ausgeräumt und man komme sich auch in der Hausgemeinschaft einmal näher.
Bodo-Klaus Eidmann