Junge Fahrer sind besonders gefährdet. Das Statistische Bundesamt spricht mit Blick auf die Unfallzahlen der 18- bis 24-Jährigen von den „sieben risikoreichsten Jahren“ im Autofahrerleben. Seit der Einführung des begleiteten Fahrens gibt es aber laut ADAC eine positive Entwicklung: 2008 wurde noch mehr als jeder dritte Unfall von einem Fahranfänger verursacht. Gut zehn Jahre später war es nur noch jeder fünfte.
Die Regelung, dass man mit erwachsener Begleitung Auto fahren darf, ist begehrt: Im vergangenen Jahr haben 443000 Fahrschüler die Prüfung zum Führerschein der Klasse BF17 abgelegt.
Die Quote der bestandenen Prüfungen lag deutlich über der des regulären Führerscheins der Klasse B für Pkw.
Bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sich Teenager in einer Fahrschule zur Ausbildung für die Klassen B und BE anmelden.
Die Theorieprüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Es ist sinnvoll, in die Prüfbescheinigung mehrere mögliche Begleitpersonen einzutragen. Denn nur in deren Begleitung darf der 17-Jährige überhaupt ans Steuer. Die Begleitperson muss während der Fahrt voll fahrtauglich sein.
V. Pfau