Einseitig geplanter Abriss nicht zulässig

Wer eine Doppelhaushälfte erwirbt, kann die Baustruktur später nicht eigenmächtig verändern.
Wer seine Doppelhaushälfte satt hat, kann nicht einseitig den Abriss des Gebäudeteils beschließen und darauf ein freistehendes Einfamilienhaus errichten. Weil die Nachbarn im anderen Teil der Doppelhaushälfte dadurch unzulässig benachteiligt werden könnten, können sie grundsätzlich das Einschreiten