Viele Berufe sind über Kammern organisiert. Die eigentliche Bezeichnung dafür lautet „berufsständische Körperschaft“ ist damit juristisch gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine solche Körperschaft übernimmt Aufgaben für den Staat. Die Kammern sind meist landesrechtlich organisiert, bieten Dienstleistungen an und arbeiten als Interessensvertretung für ihre Mitglieder. Kammern sind zum Beispiel Ansprechpartner rund um Existenzgründung, Niederlassung und üben teilweise die Berufsaufsicht aus. Je nach Berufsgruppe kann eine Pflicht zur Mitgliedschaft bestehen.
Die Kammern übernehmen auch viele Aufgaben des Berufsbildungsgesetzes. Sie fördern und überwachen die berufliche Ausbildung und nehmen Prüfungen ab. Für Azubis sind sie wichtige Partner in ihrem neuen Lebensabschnitt. Sie bieten viele Infos rund um die Ausbildung, Beratung bei Fragen oder Problemen und vermitteln für Interessierte auch Ausbildungsplätze. Die Kammern führen auch ein Verzeichnis für jedes Berufsausbildungsverhältnis. Deswegen muss jedes Ausbildungsverhältnis bei der Kammer gemeldet werden. Dazu schickt der Ausbildungsbetrieb den ausgefüllten und unterschriebenen schriftlichen Ausbildungsvertrag an die zuständige Stelle. Je nach Berufsbild sind folgende Kammern zuständig:
• Handwerkskammer für handwerkliche Berufe wie Kraftfahrzeugmechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik
• Industrie- und Handelskammer für Handelsberufe und kaufmännische Berufe wie Bankkaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann
• Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe wie Landwirt oder Milchtechnologe
• Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer für Berufe im Bereich der Rechtspflege wie Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte
• Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer für Berufe im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wie Steuerfachangestellte
• Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer für Gesundheitsberufe wie Medizinische Fachangestellte oder pharmazeutisch-technische Assistenten
Sollten keine Kammern für einzelne Berufsbereiche bestehen, bestimmt das Land die zuständige Kammer für den Auszubildenden.