Was gehört in den Ausbildungsvertrag?

von Redaktion

Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem

Beide Parteien haben klar definierte Aufgaben, die im Vertrag festgehalten werden. Der Betrieb muss sicherstellen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel, den Berufsabschluss, erreicht. Dies umfasst Regelungen zum Ablauf der Ausbildung, zu den Ausbildungsmitteln, zur Berufskleidung und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung, einschließlich der Anmeldung des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungen. Weiterhin ist der Betrieb verpflichtet, den Azubi für den Berufsschulbesuch und für Prüfungen freizustellen und ihm am Ende der Ausbildung ein Zeugnis auszustellen.

Die Auszubildenden sind verpflichtet, die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Sie müssen regelmäßig am Berufsschulunterricht und an allen notwendigen Prüfungen teilnehmen. Bei Krankheit ist eine unverzügliche Meldung beim Betrieb erforderlich.

Ausbildungsdauer
und Probezeit

Die Ausbildungsdauer variiert je nach Beruf. Beispielsweise dauert die Ausbildung zum Bankkaufmann für Abiturienten 2,5 Jahre und für Realschulabsolventen drei Jahre. Diese Dauer kann bei besonderen Leistungen verkürzt werden. Die Probezeit, die zwischen einem und vier Monaten liegt, dient beiden Parteien dazu, die Eignung und Passung der Zusammenarbeit zu beurteilen. Während dieser Zeit ist eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen möglich.

Arbeitszeit und
Ausbildungsvergütung

Im Ausbildungsvertrag wird auch die Arbeitszeit festgelegt. Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Sie dürfen nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten, wobei die Arbeitszeit an Samstagen und Sonntagen eingeschränkt ist. Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal acht Stunden, wöchentlich dürfen es bis zu 40 Stunden sein. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, während über 16-Jährige in Schichtbetrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Die Ausbildungsvergütung wird für die verschiedenen Ausbildungsjahre im Vertrag festgehalten. Seit 2020 haben Azubis Anspruch auf eine Mindestvergütung. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro, sofern keine Tarifbindung besteht. Diese Vergütung steigt im zweiten Jahr um 18 Prozent, im dritten Jahr um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent.

Ausbildungsorte
und Urlaub

Der Hauptausbildungsort wird im Vertrag festgelegt. Wenn die Ausbildung an mehreren Standorten des Unternehmens stattfindet, werden auch diese im Vertrag angegeben. Der im Vertrag festgehaltene Urlaub richtet sich nach dem Kalenderjahr und nicht nach dem Ausbildungsjahr.

Die Urlaubsregelungen orientieren sich am Alter des Auszubildenden. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, ab dem 18. Lebensjahr das Bundesurlaubsgesetz. Häufig wird der Urlaub in die Berufsschulferien gelegt, um den Verlust wichtiger Lehrinhalte zu vermeiden.

Notwendige
Unterschriften

Der Ausbildungsvertrag muss sowohl vom Vertreter des Ausbildungsbetriebs als auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Ist der Auszubildende minderjährig, müssen die Eltern oder ein gesetzlicher Vertreter ebenfalls unterschreiben. ARAG

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