Neben der betrieblichen gibt es die außerbetriebliche Berufsausbildung. Diese unterstützt benachteiligte und/oder lernbeeinträchtigte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis – auch mit ausbildungsfördernden Leistungen – bislang nicht erfolgreich war. Ziel des Angebots ist es, jungen Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen und die Teilnehmenden in eine betriebliche Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ermöglicht.
Sollte ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden, beispielsweise in Folge einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes, kann es als außerbetriebliche Berufsausbildung fortgesetzt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Eingliederung in eine (andere) betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt sein, dass die außerbetriebliche Berufsausbildung dennoch abgeschlossen werden kann.