Wenn bei einem Unfall mit vermeintlich klarer Schuldfrage zahlreiche Indizien dafür sprechen, dass es sich um einen fingierten Unfall handeln könnte, muss eine Versicherung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Betrugs nicht zahlen. So urteilte das Landgericht Düsseldorf (Az. 10 O 281/22). In dem verhandelten Fall hatte ein alter Opel Astra einen hochwertigen Mercedes CLK beim Einparken beschädigt. Es gab aber Widersprüche bei der Schilderung des Unfalls, beide Fahrer kannten sich überdies und es gab bei beiden Parteien Insolvenzverfahren. Dies reichte dem Gericht als Beweis. vp