Finanzspritze für die neue Heizung

von Redaktion

So hilft der Staat Immobilieneigentümern bei der energieeffizienten Umrüstung

„458“ – wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Lösung ersetzen möchte, für den kann diese Zahl bares Geld bedeuten. Sie steht für das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen“, mit dem der Staat den Heizungstausch unterstützt. Seit März 2024 sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die ein bestehendes, selbst bewohntes Einfamilienhaus in Deutschland besitzen. Die Landesbausparkasse hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.

Was wird konkret
gefördert?

Den Zuschuss der KfW gibt es für den Einbau von Heizanlagen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen, aber auch solarthermische Anlagen, Biomasse-, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen. Ebenfalls gefördert werden der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten sowie die akustische Fachplanung.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, weitere Komponenten können hinzukommen: Selbst nutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn sie eine funktionstüchtige und emissionsintensive alte Heizung austauschen. Ab 2029 wird dieser Bonus stufenweise sinken.

Menschen, die im Eigentum wohnen, können außerdem einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40000 Euro nicht überschritten hat. Weitere fünf Prozent Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen, das heißt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, ist der Fördersatz auf diesen Wert gedeckelt. Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus sind auf 30000 Euro begrenzt. Maximal kann somit ein Zuschuss von 21000 Euro zusammenkommen. Für emissionsarme Biomasseheizungen gilt eine Sonderregelung: Hier wird ein pauschaler Zuschlag von 2500 Euro gewährt.

Welche Gebäude werden gefördert?

Der Heizungstausch ist förderfähig, wenn es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zunächst sind Privateigentümer antragsberechtigt, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen.

Von August an können Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen, wenn Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, ebenfalls einen Antrag stellen.

Welche anderen
Förderungen gibt es?

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, neben dem Heizungstausch die Wärmeverluste über Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu verringern. Für einzelne Effizienzmaßnahmen können weitere Zuschüsse beantragt werden, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt hier bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, plus fünf Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Maximal werden Investitionskosten von 60000 Euro pro Wohneinheit gefördert (30000 Euro ohne Sanierungsfahrplan). Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot der KfW von bis zu 120000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit – zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90000 Euro – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Lbs

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