Modernisierung verhindert

Mieter müssen nicht jede Modernisierung mitmachen. Tomicek/Lbs

Mieter müssen nicht jede Modernisierung mitmachen. Tomicek/Lbs

Mieter wehrt sich gegen Balkon

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil dadurch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Was­ser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings laut einem Urteil des Amtsgerichts Göttingen (Akz. 26 C 93/21) nicht dazu.

Montag, 29. September 2025

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