Modernisierung verhindert

Mieter müssen nicht jede Modernisierung mitmachen.
Mieter wehrt sich gegen Balkon
Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil dadurch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Wasser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings laut einem Urteil des Amtsgerichts Göttingen (Akz. 26 C 93/21) nicht dazu.