Modernisierung verhindert

von Redaktion

Mieter wehrt sich gegen Balkon

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil dadurch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Was­ser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings laut einem Urteil des Amtsgerichts Göttingen (Akz. 26 C 93/21) nicht dazu. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, entschied sich beim besagten Fall ein Eigentümer, den bisher vorhandenen Balkon seiner vermieteten Wohnung zum Wintergarten umzubauen und daran anschließend einen neuen, sogenannten Vorsatzbalkon errichten zu lassen. Der Mieter zeigte sich damit nicht einverstanden, weswegen der Eigentümer die Zustim­mung gerichtlich erzwingen wollte.

Das Amtsgericht spielte hier allerdings nicht mit – es erkannte in diesem Fall keinen Duldungsanspruch des Vermieters. Der Gebrauchswert des Objekts werde nicht nachhaltig erhöht. Die geplanten Maßnahmen stellten eine Grundrissänderung dar, die keinen neuen Wohnraum schaffe, sondern lediglich die vorhandene Wohnfläche vergrößere.

Der Eigentümer musste auf die Umsetzung seiner Pläne verzichten. lbs/ck

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