LED-Licht auch mit H-Kennzeichen

von Redaktion

Richtige Bauartgenehmigung

Um das für Oldtimerbesitzer attraktive H-Kennzeichen zu erhalten, müssen strenge Kriterien erfüllt werden. Das gilt auch für die Beleuchtungsanlage. Die Dekra weist nun darauf hin, dass auch für diese über 30 Jahre alten Fahrzeuge aktuelle LED-Leuchtmittel verwendet werden dürfen, ohne dass der Verlust des H-Kennzeichens droht.

Vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren wurden sogenannte H4-Scheinwerfersysteme verbaut. Wer bei seinem Fahrzeug diese Scheinwerfersysteme komplett austauscht, hat laut der Dekra keine Chance auf ein entsprechendes Gutachten, das zur Erteilung des Kennzeichens gebraucht wird. Ein LED-Austauschleuchtmittel ist laut Dekra dagegen kein Problem. Die Bauartgenehmigungen von Scheinwerfer und Leuchtmittel müssen zueinander passen. Die Leuchtenhersteller haben entsprechende Listen, aus denen ersichtlich ist, welche Leuchte zu welchem Fahrzeug beziehungsweise Scheinwerfer passt.

Unter Sicherheitsgesichtspunkten sind LED-Leuchtmittel wegen ihrer besseren Ausleuchtung klar im Vorteil. Da sie eine geringere elektrische Leistungsaufnahme haben, werden zudem Kabel und Schalter weniger belastet, was bei älteren Fahrzeugen die Brandgefahr verringern kann.V. Pfau

Artikel 11 von 11