Verlust der Dokumente

von Redaktion

Was zu tun ist, wenn Autobesitzer „Scheine“ oder Brief verlieren

Drei Dokumente muss ein Autobesitzer haben: Führerschein, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Was aber, wenn eines verloren geht? Der Auto Club Europa (ACE) gibt Tipps, was man im Fall eines Verlustes zu tun hat.

Führerschein: Es muss umgehend Ersatz besorgt werden, denn ohne Fahrerlaubnis darf man nicht ans Steuer. Ausgestellt wird das Dokument bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Dort kann auch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden, der aber nur in Deutschland gilt. Hatte man vor dem Verlust einen Papierführerschein, wird eine Karteikartenabschrift der früheren Fahrerlaubnisbehörde nötig. Dazu benötigt man noch ein biometrisches Passfoto sowie den Personalausweis oder Reisepass. Wurde der Führerschein im Urlaub gestohlen, benötigt man eine Diebstahlbescheinigung der lokalen Polizei.

Fahrzeugschein: Geht die Zulassungsbescheinigung Teil I, so die korrekte Bezeichnung, verloren, bekommt man bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Dokument. Man benötigt Pass beziehungsweise Personalausweis, Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und den Fahrzeugbrief. Es kann laut ACE auch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust erforderlich werden.

Fahrzeugbrief: Eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II muss über die KfzZulassungsstelle beantragt werden. Neben Pass/Ausweis benötigt man eidesstattliche Versicherung über den Verlust, Prüfbericht und Eigentumsnachweis. vP

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