Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Den will man möglichst entspannt genießen, um danach gut erholt und mit allerbester Laune nach Hause zurückzukehren. Das klappt allerdings nicht immer, denn manchmal entpuppt sich der erwartete Traumurlaub leider als Albtraum. Welche Ansprüche Urlauber dann geltend machen können und wie sie Reisemängel richtig reklamieren, um Geld zurückzubekommen, weiß ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer.
Wofür kann man denn eine Reisepreisminderung geltend machen?
Tobias Klingelhöfer: Was Urlauber nicht hinnehmen müssen und ihnen gute Karten für eine Reisepreisminderung gibt, ist beispielsweise, wenn der Pool nicht benutzbar ist oder das Hotel sich als Dauerbaustelle entpuppt. Auch wenn gebuchte Ausflüge ersatzlos gestrichen werden und statt einem delikaten Büfett nur schlechtes Kantinenessen serviert wird, haben Reisende einen Anspruch auf eine nachträgliche Reisepreisminderung. Damit die aber Erfolg hat, müssen unbedingt ein paar Regeln beachtet werden.
Und welche Regeln sind das?
Tobias Klingelhöfer: Zunächst müssen Betroffene schon vor Ort die Mängel schriftlich reklamieren – und zwar direkt beim Reiseveranstalter und nicht an der Hotelrezeption oder beim Reisebüro. Sie müssen dem Veranstalter allerdings eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung geben. Die Länge der Frist hängt von der Art des Mangels ab. Dabei sollte man aber unbedingt realistisch bleiben: So lässt sich ein defekter Duschkopf natürlich schneller reparieren als ein kaputtes Fenster. Und wichtig ist auch zu wissen: Wird den Urlaubern ein Ersatzhotel angeboten, welches teurer ist als die bisherige Unterkunft, darf man sie nicht für die Mehrkosten zur Kasse bitten. Wurden die Mängel innerhalb der jeweiligen Frist nicht beseitigt, empfehle ich ihnen, Beweise zu sichern. Dazu sollte man Fotos machen, sich Zeugen suchen und alles schriftlich mit Zeit- und Datumsangabe festhalten.
Wie viel Geld darf man bei Reisemängeln zurückverlangen?
Tobias Klingelhöfer: Es gibt keine einheitliche Regelung und es hängt immer vom jeweiligen Mangel ab. Eine gute Orientierung dafür bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle. Zum Beispiel können Urlauber für einen eintönigen Speiseplan in der Regel fünf Prozent des Reisepreises zurückverlangen und bei ekligem Ungeziefer im Hotel sogar bis zu 50 Prozent. Das sind aber nur Beispiele – und die Höhe hängt wirklich immer stark vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Urlaub, um einen eventuellen Anspruch auf Reisepreisminderung geltend zu machen?
Tobias Klingelhöfer: Nach dem gültigen Pauschalreiserecht hat man zwei Jahre Zeit für eine Beschwerde. Allerdings nur, wenn schon vor Ort reklamiert wurde. Wichtig ist auch, dass das Schreiben nicht nur eine Kopie der Beschwerden am Urlaubsort enthält, sondern auch die Forderung nach einem Preisnachlass.