Störfaktor Licht

von Redaktion

Klage gegen spiegelnde Photovoltaik

Geschöpfe der Nacht haben bekanntlich etwas gegen zu viel Sonnenlicht – das betrifft nicht allein rumänische Adlige mit lang geraten Eckzähnen. Auch Nachschwärmer und andere lichtscheue Gestalten können sich von der gleißenden Erscheinung des Sonnenlichts irritiert fühlen, gerade wenn dieses auch noch doppelt von einer spiegelnden Fläche zurückgeworfen wird.

So kommt es nach einem Bericht des Infodienstes Recht und Steuern der LBS immer wieder zu Beschwerden, weil von Photovoltaik-Paneelen störende Reflexionen ausgehen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen 8 U 166/21) stellte fest, dass solche Reflexionen „wesentliche Beeinträchtigungen“ mit sich bringen müssen, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Nicht umsonst ist der Ausbau erneuerbarer Energien politisch erwünscht – und sollte nicht wegen geringem Störpotenzials ins Stocken geraten.

Besagter Graf aus Rumänien hätte womöglich eine wesentliche Beeinträchtigung geltend machen können – fällt doch das Zerfallen des Körpers zu Staub ziemlich sicher unter diesen Tatbestand. Im beschriebenen Fall sei diese Beeinträchtigung allerdings nicht gegeben gewesen, entschieden die Richter.Ck

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