Erweiterte Förderung für Wärmepumpen

von Redaktion

Noch mehr private Eigentümer erhalten finanzielle Unterstützung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Heizungsförderung ausgeweitet: Aktuell können neben Einfamilienhausbesitzern auch selbstnutzende Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Häusern mit Einliegerwohnungen sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Anträge für die Förderung einer klimafreundlichen Heizung stellen. Ein wichtiger Schritt, denn private Vermieter stellen deutschlandweit nahezu zwei Drittel aller Mietobjekte.

Wer sich bislang noch vor hohen Investitionskosten gescheut hat, kann aufatmen. Denn der Bund bietet attraktive Zuschüsse: Bis zu 70 Prozent der Kosten können Eigentümer abdecken, ohne sie zurückzahlen zu müssen. „Die förderfähigen Gesamtkosten sind nach Wohneinheiten gestaffelt. Eigentümer können 30000 Euro für die erste, 15000 Euro für die zweite bis sechste und für jede weitere Einheit 8000 Euro anrechnen lassen“, berichtet Katja

Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Welche Zuschuss-Komponenten sind dabei möglich? „Neben 30 Prozent Grundförderung gibt es für Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von fünf Prozent, wenn sie mit Erdwärme arbeiten oder natürliche Kältemitteln nutzen“, so die Expertin. Daneben gewährt die KfW-Bank allen selbstnutzenden Eigentümern und WEGs auch den Klimageschwindigkeitsbonus und einen einkommensabhängigen Zuschuss. Diese Erweiterung der Förderung ist ein großer Schritt, um nachhaltiges Heizen mit Wärmepumpen noch attraktiver zu machen. Denn gerade in Mehrfamilienhäusern ist das Potenzial enorm. Wärmepumpen rentieren sich in diesem Gebäudesektor langfristig, sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick auf die Umwelt-Entlastung. Das belegen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch viele bewährte Beispiele von Wärmepumpen-Lösungen – zu finden im „Praxisleitfaden“ den die Deutsche Umwelt-Agentur gemeinsam mit dem BWP erarbeitet hat. Txn

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