Die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland hat eine lange Geschichte. Von manchen Betrieben freiwillig eingesetzte Räte gab es ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Gesetzliche Arbeiterausschüsse wurden in Deutschland erstmals in Betrieben des Bergbaus 1900 in Bayern und 1905 in Preußen eingeführt. Das erste Betriebsrätegesetz, in dem die Rechte und Pflichten des Betriebsrates als betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer festgesetzt wurden, gab es 1920. Die Nationalsozialisten haben dann 1934 alle betriebsrätlichen Aktivitäten verboten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 schließlich das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet, das 1972 umfänglich erneuert und verändert wurde.
Betriebsrat seit 1952
Im Oberbayerischen Volksblatt ist ein Betriebsrat, der sich für die Interessen und Rechte der Beschäftigten einsetzt, schon seit 1952 eine Selbstverständlichkeit. Leider ist die Wahl eines Betriebsrats doch in den meisten Firmen immer noch die Ausnahme, obwohl Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt, „in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern… werden Betriebsräte gewählt“. Aber das Manko ist: Die Initiative muss von den Arbeitnehmern ausgehen. Leider arbeitet die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Betriebsrat. Viele meinen, als Einzelkämpfer ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Und viele Firmen versuchen, die Wahl von Betriebsräten zu verhindern, wohl weil sie befürchten, dass diese die unternehmerischen Freiheiten einschränken könnten.
Doch was macht der Betriebsrat wirklich? Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, zu überwachen, dass vom Arbeitgeber alle Gesetze, Bestimmungen und Normen wie Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträge eingehalten werden und dass in Betriebsvereinbarungen die Interessen, Forderungen und Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Aber am wichtigsten ist die tägliche Beratung der Kolleginnen und Kollegen, die Vermittlung bei Differenzen mit den Vorgesetzten oder anderen Beschäftigten und die Vertretung ihrer Rechte und Interessen. Kluge Arbeitgeber haben erkannt, dass betriebliche Innovationen unter Mitwirkung von engagierten Betriebsräten besser umgesetzt, unterschiedliche Interessen besser ausgeglichen und Konflikte besser gelöst werden können.
Im Oberbayerischen Volksblatt vertreten derzeit vier Frauen und sieben Männer die Interessen von etwa 200 Beschäftigten in Rosenheim und den fünf Außenstellen und von rund 420 Zeitungszustellern.
Ganz frisch zum neuen Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt wurde Martin Weinzierl. Nach dem Rücktritt von Raimund Feichtner, der zum 1. Oktober in Rente gegangen ist, übernahm der bisherige Stellvertreter das Amt. Ulli Lederer und Sylvia Hampel wurden zu seinen Stellvertreterinnen gewählt. Seit 1952 haben sich im OVB viele Betriebsräte und Vorsitzende um die Rechte, Sorgen und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen gekümmert. Vorsitzende waren vor Raimund Feichtner Xaver Hagenstein, Sepp Paul, Herbert Kess, Josef Maier, Hans Hahn, Ludwig Pertl und Karl Königbauer. Wie es das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 in Paragraf 2 vorsieht, haben im OVB seit Jahrzehnten Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge „zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs“ zusammengearbeitet.
Ein herzlicher Dank von uns an die Kolleginnen und Kollegen, die uns ihr Vertrauen schenken und an die Verleger und Geschäftsführer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. So soll es auch die nächsten 170 Jahre bleiben.