Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf. Die Sorge, dass Bauarbeiten die Wurzeln der eigenen Pflanzen schädigen könnten, reicht dazu nach Aus
Dieser Artikel (ID: 2128639) ist am 07.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 45), Wasserburger Zeitung (Seite 45), Mangfall-Bote (Seite 45), Chiemgau-Zeitung (Seite 45), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 45), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 45), Neumarkter Anzeiger (Seite 45).