Im Versicherungsfall ist oft schnelles Handeln gefragt. Wer dann gezielt vorgeht, vergisst nichts und macht auch keine Fehler. Wenn ein Schaden entstanden ist, kommt womöglich eine Versicherung für die Regulierung auf – vorausgesetzt, der Geschädigte hat die dafür notwendige Police. Damit es mit der Schadensregulierung klappt, tun Versicherte gut daran, sich folgende Vorgehensweise abzuspeichern, die so oder so ähnlich immer zum Ziel führt:
1. Versicherer informieren
Im Schadensfall nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um den Versicherer zu informieren. Immerhin ist man verpflichtet, das unverzüglich zu tun. Heißt: So schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) stellt man damit auch eine schnelle Regulierung sicher. Bis dahin mit der Beauftragung von Reparaturunternehmen und Wartungsdiensten warten.
2. Die Schäden gering halten (Schadensminderungspflicht)
Nach Eintritt eines Schadens dafür sorgen, dass sich dieser nicht noch ausweitet – das ist Pflicht. Also etwa zerbrochene Fensterscheiben abdichten, bevor es hinein regnet. Greift der Schaden um sich, weil man keine entsprechenden Gegenmaßnahmen ergriffen hat, kann die Versicherung die Leistung kürzen.
3. Schäden dokumentieren
Aussagekräftige Fotos von den Schäden machen – am besten noch bevor man irgendetwas verändert. Für die spätere Schadensregulierung kann es zudem nützlich sein, wenn man schon einmal die Kaufbelege zerstörter oder beschädigter Gegenstände heraussucht. dpa-tmn