Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge geht, bekommt von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Zuschuss zum Zahnersatz. Die Untersuchungen müssen lückenlos und im Bonusheft eingetragen sein.
Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fü
Dieser Artikel (ID: 2139316) ist am 25.09.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).