Hohe Hürden für Förderung

von Redaktion

Altersgerechtes Umbauen

Menschen in Deutschland werden heutzutage immer älter und somit auch immer mehr. Vor diesem Hintergrund wächst die Bedeutung altersgerechter Sanierungen von Häusern und Wohnungen. Denn: Wer durch den Einbau eines Treppenlifts oder den Abbau von Schwellen länger in seinen eigenen vier Wänden leben kann, spart sich und dem Staat hohe Pflegekosten.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die Förderung „Altersgerechtes Umbauen“ ins Leben gerufen. Zwar soll diese für das kommende Jahr gestrichen werden (wir berichteten). Noch können Senioren diese allerdings bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Doch die Förderung auch zu erhalten, ist dabei – trotz eines berechtigten Anspruchs – keineswegs so einfach.

Laut des Programms fördert die KfW für altersgerechte Umbaumaßnahmen maximal zehn Prozent von höchstens 25000 Euro Gesamtkosten – also 2500 Euro. Senioren müssen die Förderung dabei immer im Vorfeld beantragen. Selbst bei unbedingt notwendigen Umbaumaßnahmen schießt der Staat im Nachhinein nichts mehr zu. Eine weitere Hürde kommt hinzu: Hat die Pflegekasse bereits einen Beitrag zu den altersgerechten Umbaumaßnahmen geleistet, wird dieser in der Regel von der KfW angerechnet. Die Folge: Ist hier bereits ein Zuschuss von 2500 Euro oder mehr geflossen, kann die Förderung unter Umständen ganz entfallen. Ck

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