Herbstzeit ist Erkältungszeit. Im Büro begegnet man dann Kollegen mit roter Nase und bellendem Husten. Doch was gilt, wenn der Gang zum Arzt trotz Erkältung nicht als notwendig erachtet wird? Dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was müssen Arbeitnehmer beachten?
Darf der Arbeitgeber eine Krankschreibung verlangen?
Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erkältungen nicht zu unterschätzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, bei einer einfachen Erkältung eine Krankschreibung zu verlangen. Ob jemand arbeitsunfähig ist, entscheidet allein der behandelnde Arzt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter zum Arzt geht. Um eine Ausbreitung von Erkältungen zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den kränkelnden Mitarbeiter bitten, auf eigene Kosten zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss jedoch das Gehalt weitergezahlt werden. Ein Anspruch auf Urlaub oder die Verwendung von Zeitguthaben besteht nicht.
Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Unverzüglich“ ist aber so eine Sache. Ich empfehle, aus Höflichkeit dem Chef und den Kollegen gegenüber, sich möglichst frühzeitig krank zu melden. Die Mitteilung sollte aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt erfolgen.
Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef sagen, an was sie erkrankt sind?
Nein, das müssen sie nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers, ob er weitere Informationen zu seiner Erkrankung geben möchte.
Wie meldet man sich vorschriftsmäßig krank?
Die Art der Krankmeldung kann jeder Betrieb individuell regeln. Viele Unternehmen erlauben eine formlose Mitteilung per E-Mail, Anruf oder SMS. Der Arbeitgeber muss – meist ab dem dritten Tag – einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Seit Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren „eAU“ für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, bei dem die Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse übermitteln. Diese stellt die Daten dann dem Arbeitgeber zur Verfügung. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.
Dürfen Chefs kontrollieren, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist?
Wie auch immer man zu den Kontrollbesuchen steht, die E-Auto-Hersteller Tesla erst vor Kurzem bei häufig erkrankten Mitarbeitern durchgeführt hat: Grundsätzlich steht es Chefs frei, ihre kranken Mitarbeiter zu Hause zu besuchen, um festzustellen, ob sie tatsächlich krank sind. Allerdings ist niemand verpflichtet, die Tür aufzumachen und den Chef hereinzulassen.ARAG