Ein Arztbesuch ist selten ein angenehmer Anlass. Erst wartet man lange auf einen Termin, dann muss man unter Umständen einen aufwendigen Anfahrtsweg auf sich nehmen. Im Wartezimmer steckt man sich im blödsten Fall noch bei den anderen Patienten mit einer Grippe an. Wie schön wäre es, wenn man sich dieses Prozedere sparen könnte! Dank neuer Möglichkeiten der Telemedizin ist das möglich. Mit audiovisuellen Telekommunikationsmitteln findet der Arztbesuch einfach digital statt – per Videocall mit dem Doktor in einer Videosprechstunde.
„Die fortschreitende Digitalisierung hat den Weg für Telemedizin geebnet, indem neue technische Möglichkeiten und Kommunikationsmittel bereitgestellt wurden“, heißt es von Seiten der Bayerischen Landesärztekammer. Ein konkreter Auslöser für die verstärkte Nutzung der Telemedizin sei die Corona-Pandemie gewesen. „Während dieser Zeit stieg die Nachfrage nach kontaktlosen medizinischen Dienstleistungen erheblich an, um das Infektionsrisiko zu minimieren“, erklärt Pressesprecher Florian Wagle.
Und so funktioniert es: Teilnehmende Ärzte haben sich im Vorfeld bei einem zertifizierten Videodienstanbieter registriert. Als Patient erhält man entweder über die Praxis, oder – beispielsweise im Fall einer offenen Sprechstunde – über den Videodienstanbieter einen Termin für die Videosprechstunde. Eine Liste der zertifizierten Anbieter gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de/html/
videosprechstunde.
Vor dem Online-Termin wählen sich der Patient und der Arzt bei dem Videodienstanbieter ein. Der Patient wartet in einem Online-Wartezimmer, bis er vom Arzt dazugeschaltet wird. Falls der Patient bei dem betreffenden Arzt noch nie in der Praxis war, muss er seine Versichertenkarte in die Kamera halten, damit die notwendigen Daten wie die Krankenversichertennummer erhoben werden können. Dann folgt das Video-Gespräch zwischen Arzt und Patient. Nach der Sprechstunde melden sich beide Seiten von der Internetseite ab. Auch Krankschreibungen oder Rezepte können auf diesem Weg ausgestellt werden.
Stefan Berger, Pressereferent der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, erklärt im Interview die Chancen und Grenzen der Videosprechstunde.
Seit wann gibt es Telemedizin und warum wurde Sie eingeführt?
Die Videosprechstunde ist seit dem 1. Juli 2017 eine kassenärztliche Regelleistung und steht den Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Die Basis von ärztlicher Diagnose und Therapie ist stets das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Insofern ist das Angebot von Online-Sprechstunden als ergänzendes Element zur Unterstützung der Arzt-Patienten-Kommunikation zu verstehen. Insbesondere im ländlichen Raum ist Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.
Was sind die Vorteile für Patienten und Ärzte?
Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen kann die Videosprechstunde eine sinnvolle Hilfe sein. Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.
Welche Grenzen gibt es?
Ob eine Diagnose oder Behandlung per Videosprechstunde möglich sind, wägen Arzt oder Ärztin im Einzelfall ab. Videosprechstunden eignen sich nur für Krankheitsbilder, bei denen eine körperliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist.
Was wird technisch benötigt, um als Patient an einer Videosprechstunde teilnehmen zu können?
Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung reichen aus. Die technische Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, den die Praxis beauftragt und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Damit ist sichergestellt, dass das, was Patienten mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen, auch im „Sprechzimmer“ bleibt.khe