Tür- und Fenstertausch in Eigentumswohnung

Wohnungseigentümer haben einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen. Foto Susann Prautsch/dpa

Wohnungseigentümer haben einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen. Foto Susann Prautsch/dpa

Eigentümergemeinschaft muss zustimmen

Türen und Fenster mechanisch nachrüsten oder gegen einbruchhemmende Exemplare austauschen: Das kann dem Einbruchschutz dienen. Wer solche Maßnahmen in seiner Eigentumswohnung umsetzen möchte, braucht dafür aber einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Im Alleingang dürfen einzelne W

Samstag, 4. Oktober 2025

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