Tür- und Fenstertausch in Eigentumswohnung

Wohnungseigentümer haben einen Rechtsanspruch auf angemessene bauliche Veränderungen. Foto Susann Prautsch/dpa
Eigentümergemeinschaft muss zustimmen
Türen und Fenster mechanisch nachrüsten oder gegen einbruchhemmende Exemplare austauschen: Das kann dem Einbruchschutz dienen. Wer solche Maßnahmen in seiner Eigentumswohnung umsetzen möchte, braucht dafür aber einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Im Alleingang dürfen einzelne W