Das Modell kommt ursprünglich aus den USA, wird aber auch hierzulande immer populärer. Menschen – gerade Rentner oder die, die schon früher in den Ruhestand starten – verflüssigen auf diese Weise das in ihrer Immobilie festsitzende Kapital. So können sie etwa im Rahmen einer sogenannten „Verrentung“ ihr Haus oder ihre Wohnung an eine Firma überschreiben und dafür einen monatlichen Betrag bis zu ihrem Ableben erhalten. Die Höhe dieses Betrags hängt dabei vom Alter des Kunden und dem Wert der Immobilie ab. Ein lebenslanges Wohnrecht gibt es obendrauf.
Die Umkehrhypothek ist in diesem Bereich ein Sonderfall. Sie unterscheidet sich von anderen Verrentungsmodellen dahingehend, dass hier der Darlehensnehmer Eigentümer der Immobilie bleibt. Eine monatliche Zahlung erhält er dennoch bis zum Lebensende.
Letztendlich ist die Umkehrhypothek nichts anderes als ein Kreditvertrag, bei dem eben diese Immobilie als Sicherheit dient. Aus dem Wertobjekt, in das zuvor bei der Tilgung des Kredits Geld gesteckt wurde, fließt dieses sozusagen in umgekehrter Richtung wieder hinaus. Der Kredit kann dabei in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Als Sicherheit dient eine verbriefte Grundschuld. So baut sich die Schuldenlast – im Gegensatz zum normalen Baukredit – von Jahr zu Jahr auf, anstatt abzunehmen: Aufbau statt Tilgung, deshalb der Name Umkehrhypothek. Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers fällig. Die Erben können das Darlehen aus eigenem Vermögen, mithilfe eines neuen Kredits oder durch Verkauf des Objekts ablösen. Oder die Immobilie fällt am Ende doch der Bank zu. Ck