Gezielte Förderung für KI-Schulungen

von Redaktion

So können Unternehmen profitieren

Schulungen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ werden gezielt gefördert. Mitarbeitende und Unternehmer profitieren damit gleichermaßen. Foto adobestock/kwanchaift

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt nicht nur Mitarbeitende vor neue Herausforderungen, sondern auch Unternehmen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Chancen der digitalen Transformation optimal zu nutzen, ist es entscheidend, die Belegschaft gezielt weiterzubilden. KI-Schulungen für Mitarbeitende bieten dabei eine Vielzahl von Vorteilen – nicht nur für die Teilnehmenden selbst, sondern auch für die Arbeitgeber.

Denn der Staat, genauer gesagt die Bundesagentur für Arbeit (BA), fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildung von Angestellten und unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeiter fit für die digitale Zukunft zu machen. Konkret fördert die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse durch finanzielle Förderungen. Dies kann sowohl in Form von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt als auch durch die vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten erfolgen.

Voraussetzungen für Förderung

Förderfähig sind Maßnahmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die berufliche Weiterbildung eine Dauer von mindestens 120 Stunden umfasst, wobei diese nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden muss. Außerdem müssen sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger von der BA zugelassen sein.

Gefördert werden Weiterbildungen, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Maßnahmen hinausgehen. Schulungen, die ausschließlich betriebsspezifische Software betreffen, fallen zum Beispiel nicht in den Förderrahmen. Die Weiterbildung kann flexibel an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden –das geht in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitszeitausfall während der Fortbildungen so gering wie möglich bleibt. Sollen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen, muss der Arbeitgeber nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter.

Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld

Neben der Förderung durch Zuschüsse oder die Übernahme von Weiterbildungskosten gibt es die Möglichkeit, für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung das sogenannte Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Ziel ist, dass Beschäftigte trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel im Unternehmen bleiben können. Dafür sollen sie durch Weiterbildungen auf neue Herausforderungen vorbereitet werden. Voraussetzung ist, dass ein größerer Teil der Belegschaft von diesen Veränderungen betroffen ist und entsprechender Weiterbildungsbedarf besteht. Zudem muss entweder eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (außer bei Kleinstunternehmen) die Regelungen zum Qualifizierungsbedarf und zur Nutzung des Geldes festlegen.

Silke Stichaner, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Rosenheim bekräftigt, wie wichtig es ist, Unternehmen in Richtung digitaler Transformation zu fördern: „Ein Förderschwerpunkt der Agentur Rosenheim ist auch in 2025 der Bereich IT. Mit Förderung von Weiterbildungen in diesem Spektrum wollen wir die Transformation des Arbeitsmarktes begleiten und Unternehmen und Arbeitskräfte dabei unterstützen, mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Schritt zu halten.“

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfangreiches Spektrum an Dienstleistungen über den sogenannten Arbeitgeber-Service. Mehr Informationen auf www.arbeitsagentur.de.

Förderung von KI-Schulungen

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