Bei Frosttemperaturen darf man sich nicht blind auf freie und sichere Straßen verlassen. Das gilt auch für das Gelände einer Waschanlage. Eine Frau war in einer SB-Waschbox auf Eis ausgerutscht und hatte darauf den Betreiber auf Schadenersatz verklagt.
Diese Klage wies das Oberlandesgericht Hamm zurück (Az. 9 U 171/14). Die Richter begründeten ihre Ablehnung damit, dass im Winter die Gefahr durch überfrierendes Waschwasser auf der Hand liege.
Der Betreiber müsse seine Kunden nicht extra auf diese Umstände hinweisen. Als Kunde müsse man mit einer Gefahrensituation rechnen. vp