Aufgrund von Änderungen im Straßenrecht besteht die Möglichkeit, an der Ortsdurchfahrt, an der auch Kindergarten und Schule liegen, eine Begrenzung auf 30 km/h einzurichten. Fotos Alfred Huber
Aufgrund von Änderungen im Straßenrecht besteht die Möglichkeit, an der Ortsdurchfahrt, an der auch Kindergarten und Schule liegen, eine Begrenzung auf 30 km/h einzurichten. Fotos Alfred Huber