Baumöglichkeiten auch für Einheimische zu schaffen, ist für viele Gemeinden im Landkreis mittlerweile zu einer kaum noch zu meisternden Herausforderung geworden. Mittlerweile werden sogar Bodenrichtwerte von über 1400 Euro pro Quadratmeter erreicht. Da helfen oft selbst Versuche nicht weiter, über rechtlich zulässige Abschläge bei den Bodenrichtwerten zumindest beim Bauland für Einheimische die Situation zu verbessern – die Grundstückskosten sprengen für Normalverdiener dennoch jeden Rahmen.
Stephanskirchen versucht deshalb, einen neuen Weg zu beschreiten, um aus diesem Dilemma zu entkommen: den der Grundstücksvergabe über Erbpacht. Dabei verbleibt das Grundstück als solches im Besitz der Gemeinde, es wird von den zukünftigen Hausbesitzern nur „geleast“.
Der „Leasingzeitraum“ beträgt in Stephanskirchen 75 Jahre, danach können die entsprechenden Verträge verlängert werden.
Im vergangenen Jahr konnten bereits drei Parzellen am Fuchsbichlweg nach diesem Verfahren abgegeben werden.
Preise können
gesenkt werden
Normalerweise hätte dort ein Haus auf einem rund 400 Quadratmeter großen Grundstück derzeit eine gute Million Euro gekostet. Dank Erbaurecht reduziert sich diese Summe um rund 400000 Euro, die das Grundstück normalerweise kosten würde. Stattdessen fällt über die 75-jährige Laufzeit nur der sogenannte Erbbauzins an, der nach einer Festlegung des Gemeinderates nur 1,24 Prozent des Grundstückswertes ausmacht, nicht die sonst üblichen drei bis fünf Prozent.
Auch in diesem Jahr werden im Ulmenweg weitere Parzellen nach diesem Modell vergeben für all jene, die die Anforderungen für ein Bauen nach dem Einheimischenmodell erfüllen. jt