Zum Jahresbeginn sind eine Reihe an neuen Gesetzen und Regelungen in Kraft getreten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen.
Arbeitsverträge digital möglich
Ein zentraler Punkt der Neuerungen ist laut dem Informationsportal „arbeitsrechte.de“ das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. Dieses Gesetz zielt darauf ab, administrative Prozesse zu vereinfachen und die Digitalisierung im Arbeitsumfeld voranzutreiben.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Abschluss von Arbeitsverträgen. Seit diesem Jahr können Arbeitsverträge elektronisch abgeschlossen werden, was den Einstellungsprozess erheblich beschleunigt. Zudem ist es nun möglich, den Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erbringen. Auch Arbeitszeugnisse können mit Zustimmung des Arbeitnehmers elektronisch ausgestellt werden.
Das Gesetz vereinfacht auch andere arbeitsrechtliche Prozesse. So können Anträge auf Elternzeit künftig in Textform gestellt werden. Aushangspflichtige Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz dürfen elektronisch bereitgestellt werden, was insbesondere für Unternehmen mit mehreren Standorten eine Erleichterung darstellt.
Mindestlohn und Verdienstgrenzen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Januar bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich auf 556 Euro. Die Jahresverdienstgrenze für Minijobs steigt auf 6672 Euro. Diese Anpassungen sind besonders für Arbeitnehmer in Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen relevant.
Die steuerlichen Freibeträge wurden erhöht: Der Grundfreibetrag ist auf 12084 Euro gestiegen, während der Kinderfreibetrag pro Kind auf 9600 Euro angehoben wurde.
Vereinfacht wurde die Abrechnung von Abfindungen. Die sogenannte Fünftelregelung findet nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Anwendung. Im Mutterschutzgesetz wurde die Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen konkretisiert, um besseren Schutz zu gewährleisten.