Homeoffice-Mitarbeiter darf nicht einfach so versetzt werden
Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht und können damit bestimmten, was, wo und wann Beschäftigte arbeiten sollen. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter somit auch an andere Arbeitsorte versetzen. Es gibt aber durchaus Grenzen, wie etwa ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. 6 Sa 579/23) zeigt