Krankschreibung digital

von Redaktion

Wann ein Anruf beim Arzt genügt

Bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten ist es möglich, sich telefonische krankschreiben zu lassen. Voraussetzung ist, dass man in der Praxis bekannt ist. Eltern können eine ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung ihres Kindes ebenfalls per Telefon erhalten. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass berufstätige Eltern Krankengeld erhalten, wenn sie ihr krankes Kind betreuen.

Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden. Wer seine Versichertenkarte in der Praxis zuvor im entsprechenden Quartal noch nicht eingelesen hat, muss dies nach der Erkrankung nachholen.

Eltern können für bis zu fünf Werktage eine Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes bekommen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Krankschreibung für Erwachsene: Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und der Arzt entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.

Betreuen sie ihr erkranktes Kind, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden die Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht.

Weniger Papier für Praxen und Patienten

Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elek-tronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen. Achtung: Der Beschäftigte muss seinen Arbeitgeber weiterhin über seine Krankschreibung informieren.

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