Was gilt im Homeoffice?

von Redaktion

Aktuelle Situation bei Arbeitszeit, Datenschutz und Co.

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist mobiles Arbeiten für viele Beschäftige längst zur Normalität geworden, wobei häufig Büro- und Heimarbeit flexibel kombiniert werden. Doch was gilt aktuell bei Themen wie Arbeitszeit, Datenschutz, Ergonomie und Kostenübernahme?

In Deutschland gibt es derzeit noch kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berichtet. Dennoch haben sich in der Praxis bereits viele Regelungen etabliert, und weitere Änderungen sind in Planung.

Gesetzliche Grundlagen

Aktuell können Arbeitnehmer jederzeit den Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantragen, ohne dass es dafür eine spezifische gesetzliche Regelung gibt.

Andererseits können Arbeitgeber zwar im Wege des Direktionsrechts den Arbeitsort bestimmen, aber nicht über die privaten Wohnräume von Beschäftigten einseitig verfügen. Das bedeutet, eine Verpflichtung, zu Hause zu arbeiten, kann auch nicht durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden, so ver.di.

Laut dem Informationsportal „arbeitsrecht.de“ ist für die Arbeit im Homeoffice keine Anpassung des regulären Arbeitsvertrags notwendig. Stattdessen wird eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, in der Details wie die Ausstattung des Arbeitszimmers wie etwa ein abschließbarer Raum und die Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel geregelt werden.

Es ist wichtig zu differenzieren, ob mit dem Arbeitnehmer tatsächlich Homeoffice vereinbart wurde oder ob nur die Präsenzpflicht aufgehoben wurde.

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Wie die Kanzlei Kliemt.blog erläutert, gilt bei festem Homeoffice-Arbeitsplatz das Feiertagsrecht des Wohnorts. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen in Berlin ansässig ist, der Mitarbeiter aber in Nordrhein-Westfalen im Homeoffice arbeitet, hat er an Fronleichnam frei. Der Feiertag gilt in NRW, nicht aber in Berlin. Beim mobilen Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz in der Wohnung gilt hingegen das Feiertagsrecht am üblichen Tätigkeitsort, in der Regel beim Arbeitgeber.

Arbeitszeit und -schutz

Auch im Homeoffice gelten die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie das Informationsportal der IHK Pfalz berichtet. Das bedeutet, dass die gleichen Vorgaben bezüglich Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten wie beim Arbeiten im Betrieb gelten.

Ausstattung und Kosten

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind. Die IG Metall ergänzt, dass Beschäftigte für die Kosten des zur Verfügung gestellten Wohnraums sowie die Nutzung des Telefons und Internets eine sogenannte Aufwendungspauschale vom Betrieb fordern können.

Schutz bei
Unfällen

Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes (Juni 2021) ist der Unfallschutz bei mobilem Arbeiten und im Homeoffice dem Unfallschutz im Betrieb gleichgesetzt. Das bedeutet, dass beispielsweise Wege vom heimischen Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche versichert sind.

Doch nicht jeder Unfall, der sich im Homeoffice ereignet, wird auch automatisch als Arbeitsunfall gewertet. Der Versicherungsschutz besteht immer dann, solange die Tätigkeiten betriebsbezogenen Zwecken dienen.

Erreichbarkeit und Kernarbeitszeiten

Arbeitnehmer im Homeoffice müssen für Arbeitgeber und Kollegen erreichbar sein, beispielsweise per E-Mail oder Telefon. Es können Kernarbeitszeiten definiert werden, in denen der Mitarbeiter verfügbar sein muss.

Steuerliche
Aspekte

Ein häusliches Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird. Räume mit gemischter Nutzung, wie ein Wohnzimmer mit Arbeitsecke, sind nicht absetzbar. Diese Regelung betrifft vor allem Selbstständige oder Arbeitnehmer, deren beruflicher Mittelpunkt vollständig zu Hause liegt.

Generell kann der Arbeitgeber das Homeoffice mit einer Ankündigungsfrist widerrufen, etwa bei Nichterfüllung der Aufgaben oder bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen. Quelle: arbeitsrechte.de.

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