Gemeinde darf Titel weiter tragen

von Redaktion

Es ist der öffentlichen Aufmerksamkeit wohl fast entgangen: Dass Bad Feilnbach seit Dezember letzten Jahres offiziell „reprädikatisiert“ ist, sprich den Badtitel weiterhin tragen darf. Die verhaltene Resonanz liegt wohl auch daran, dass seit Längerem klar war, dass man sich bei dem Bemühen auf erfolgreichem Weg befinden würde. Schließlich waren die gesamten Unterlagen schon seit 2022 abgegeben, sodass man hoffte, die Reprädikatisierung im Rahmen der 50-Jahr-Feier zur Baderhebung, also im Frühsommer 2023 feiern zu können. Als daraus nichts wurde, war das nächste ins Auge gefasste Datum das Bürgerfest 2025. Doch auch dieser Termin war nicht zu halten: Es dauerte eine gefühlte Ewigkeit, bis der Antrag durch alle Instanzen hindurchgegangen war – beteiligt sind dabei schließlich nicht weniger als drei Ministerien.

Auf Herz und
Nieren geprüft

Deutlich wird damit aber eines: Eine Reprädikatisierung ist kein Selbstläufer, kein bloßes Pro-Forma-Verfahren, sondern eines, bei dem ein „Bad“ auf Herz und Nieren überprüft wird. Es muss penibel nachgewiesen werden, dass man auch wirklich alle Einrichtungen hat, die zu einem Heilbad gehören und ganz auch die natürlichen Voraussetzungen sprich Luft- und Wasserqualität müssen in Ordnung sein. Das Ganze ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, der die Gemeinde lange Zeit in Anspruch nimmt. Umso größer darf der Stolz Feilnbachs auf seinen erneuerten Badtitel sein, auch wenn es wohl jetzt, nach so langer Wartezeit, keine besonderen Feierlichkeiten mehr geben wird. jt

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