Wer durch eine Baustelle eine Gefahrenquelle schafft, der muss diese absichern, damit niemand zu Schaden kommen kann. Doch auch der am normalen Verkehrstreiben Teilnehmende muss natürlich eine gewisse Vorsicht vor Unfällen walten lassen. Wenn beide Seiten dies nicht tun, kann es am Ende schwierig werden, den Verantwortlichen für den angerichteten Schlamassel zu finden.
Zu einer 50:50-Entscheidung etwa kam das Oberlandesgericht München (Akz. 7 U 3118/17) in einem solchen Fall. So war hier die Grube einer Baustelle im Innenhof eines Münchner Gebäudes nur mit einem Flatterband gesichert. Prompt verletzte sich der Beschäftigte eines benachbarten Lokals, als er Kartons zum Müllsammelplatz bringen wollte. Er stürzte in die Grube und zog sich Verletzungen im Gesichtsbereich zu.
Anschließend ging es darum, wer für die Leistungen der Unfallversicherung in Höhe von 17000 Euro aufkommen müsse. Am Ende lief es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auf eine Halbierung der Kosten hinaus. Eine Hälfte mussten Baufirma und Grundstückseigentümer begleichen, die andere Hälfte fiel dem Verunglückten zu. Er trug nach Ansicht der Richter ein Mitverschulden, weil er von den Bauarbeiten gewusst habe und ihm auch klar sein musste, dass er gerade bei Dunkelheit besser aufpassen müsse. Ck