Hochwasser, Sturm, Vandalismus: Auch ein Grabmal ist nicht uneingeschränkt vor Beschädigung oder Diebstahl geschützt. Hinterbliebene, die sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Szenarios schützen wollen, haben die Möglichkeit, eine sogenannte Grabstättenversicherung abzuschließen.
Kommt es
Dieser Artikel (ID: 2235872) ist am 25.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).