Wer einem anderen Fahrzeug besonders dicht auffährt und dabei sowohl Hupe als auch Lichthupe betätigt, kann zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) verurteilt werden. So entschied der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 11 CS 21.2148). Ein Autofahrer hatte ein Fahrzeug einer Zivilstreife derart massiv bedrängt. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe und zur MPU. Da er das Gutachten nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen legte der Autofahrer Beschwerde ein, die das Verwaltungsgericht ablehnte. vp