Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen.
Diese Neubewertung spiegelt die wachsenden Herausforderungen für die Land- und Weidewirtschaft wieder und eröffnet den Mitgliedstaaten der Berner Konvention größeren Handlungsspielraum bei der Regulierung von Wolfsbeständen. Um diese Entscheidung auch im EU-Recht zu verankern, muss die Europäische Kommission nun die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) anpassen.
Bislang waren Mitgliedstaaten in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. So waren trotz einer stetig wachsenden Wolfspopulation und zunehmenden Angriffen auf Nutztiere regulierende Maßnahmen nur unter eng definierten Ausnahmebedingungen möglich. Der Bayerische Bauernverband, der sich seit Jahren für eine praxisnahe Anpassung des Schutzstatus einsetzt, wertet die aktuelle Entscheidung daher als wichtigen Fortschritt für eine ausgewogene Koexistenz von Landwirtschaft und Artenschutz.
Praxisgerechte
Lösungen gefordert
Die realen Herausforderungen in ländlichen Regionen erfordern regionale Entscheidungskompetenzen, um differenzierte, bedarfsgerechte und praktikable Maßnahmen zur Bestandsregulierung und zum Herdenschutz möglich zu machen.
Der Bayerische Bauernverband fordert daher die zeitnahe Anpassung der FFH-Richtlinie durch die Europäische Kommission, erweiterte Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten zur Bestandsregulierung sowie angemessene Entschädigungen und effektive Präventionsmaßnahmen, um wirtschaftliche Verluste in der Weidewirtschaft zu minimieren. Die wachsende Wolfspopulation darf nicht einseitig zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe gehen, so der BBV.