Wer mit dem Auto an einem Bus in einer Haltestelle vorbeifährt, muss besondere Vorsicht walten lassen und unter Umständen bei einem Unfall haften, auch wenn ein Kind diesen verursacht, weil es sich nicht verkehrsgerecht verhält. Ein Autofahrer, der mit 15 bis 20 km/h unterwegs war, hatte an einer Haltestelle einen Zwölfjährigen erfasst, der hinter einem Bus die Straße überquerte. Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Autofahrer 70 Prozent der Schuld zu (Az. 7 U 120/22). Er habe die besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern nicht beachtet und hätte notfalls mit Schritttempo fahren müssen. vp