Mehr Geld für Azubis

Zum 1. Januar ist die Mindestausbildungsvergütung angehoben worden.

Zum 1. Januar ist die Mindestausbildungsvergütung angehoben worden.

Untergrenze für monatliche Vergütung angehoben

Zum 1. Januar 2025 wurde die bundesweit geltende Untergrenze für die monatliche Vergütung für Auszubildende angehoben. Das betrifft alle, die ihre Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen.

Zum 1. Januar steigt die Mindestausbildungsvergüt

Mittwoch, 14. Januar 2026

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